Elternmitwirkung

 

Die Eltern bringen sich in der Gesamtelternvertretung ein und anderen Schulgremien ein. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Leitfaden entwickelt, in dem sowohl die Richtlinien für Elternvertreter sowie alle weiteren im Schulgesetz verankerten Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern aufgeführt sind: Die gesetzlichen Mitwirkungsorgane sind: Klassenpflegschaft, Klassenkonferenz Schulpflegschaft, Schulkonferenz.

Neben diesen offiziellen Mitwirkungsorganen können sich die Eltern bei Aktionen für die Klassen ihrer Kinder aktiv einbringen, diese im Vorfeld beim Elternstammtisch planen und mitgestalten.

Viele Aktivitäten innerhalb des Schuljahres wären ohne Eltern nicht denkbar. So finden sich immer wieder Mütter und Väter, die uns bei der Gestaltung des Schuljahres helfen, sei es als Begleitung bei Ausflügen, bei Klassenfesten oder beim Basteln. Eltern sind aber auch unentbehrliche Helfer, z.B. beim Laternenbasteln und Radfahrtraining, als Leseeltern oder als ExpertInnen für bestimmte Themen. Kinder sind auf die Hilfe und Begleitung der Eltern angewiesen, um erfolgreich lernen zu können. An unserer Schule organisieren die Eltern traditionell das Einschulungscafé und die Gestaltung des Flohmarkts des Fördervereins.

Die Eltern haben das Recht, am Unterricht ihrer Kinder teilzunehmen. Sie sind – nach Absprache mit der jeweiligen Lehrerin/dem jeweiligen Lehrer – dort gern gesehene Gäste