Beurlaubungen
Für einen Tag kann die Klassenlehrkraft in dringenden Fällen eine Beurlaubung genehmigen. Dies muss rechtzeitig vorher über iserv angezeigt werden. Längere Beurlaubungen können nur von der Schulleitung genehmigt werden. Direkt vor und nach den Ferien und Feiertagen ist keine Beurlaubung möglich. Hierzu ist eine schriftliche Anfrage notwendig.
