Elternmitwirkung an der BKS


                                 „Wenn sich Eltern aktiv am Schulleben beteiligen und ihr
                                  Recht auf Mitwirkung wahrnehmen, trägt dies zu einem
                               guten Schulklima und auch zum Schulerfolg ihrer Kinder bei.“
                                              (Schulministerium NRW:Das ABC der Elternmitwirkung, Seite 3).

Die verschiedenen Möglichkeiten der Mitwirkung haben wir Ihnen in Kurzform auf dieser Seite zusammengestellt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Klassen- oder Schulleitung.  

Über die Unterstützung Ihres eigenen Kindes hinaus, können Sie sich z.B. durch die Betreuung von Lesestunden, der Mitarbeit in unserer Schulbibliothek, der Unterstützung von Projekten (z.B. Hilfe bei der Radfahrausbildung) und der Begleitung von Schulausflügen aktiv in die tägliche Arbeit an der Buschkampschule einbringen. Viele Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung eröffnen sich erst durch die aktive Unterstützung der Elternschaft.

Über die Unterstützung der täglichen Arbeit hinaus können Sie sich über die Klassenpflegschaft in unsere schulischen Gestaltungsprozesse einbringen. Mindestens einmal im Jahr findet eine Klassenpflegschaftssitzung statt, zu der alle Eltern der Klasse herzlich eingeladen sind. Auf diesem sogenannten Elternabend bekommen Sie wichtige Informationen zu Unterrichtsinhalten, Lehrmitteln und der Klasse Ihres Kindes. In der ersten Sitzung im Schuljahr wählen die Eltern für die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Vertreterin/einen Vertreter. Diese vertreten die Interessen der Eltern gegenüber der Schule und sind erste Ansprechpartner für die Klassenlehrer.

Die von der Klassenpflegschaft gewählten Eltern vertreten die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung und anderen Mitwirkungsgremien in der Schulpflegschaft. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule  zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter und von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse an einer aktiven Mitgestaltung unseres Schullebens geweckt haben. Diese und weitere Informationen zu Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern und den verschiedenen schulischen Gremien finden Sie im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen und in der vom Schulministerium veröffentlichten Broschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“.